Allemansrätten – das Recht auf öffentlichen Zugang – gibt jedem das Recht, die Natur zu genießen. Es erlaubt den Menschen , sich frei, auch auf privatem Land auftuhalten. Man kann über Nacht ein Zelt aufschlagen oder Pilze und Beeren pflücken. Das Recht trägt auch eine Verantwortlichkeiten – um Flora und Fauna und das Eigentum anderer Leute zu schützen. “Nicht stören, nicht zerstören” lautet die Devise. Das Recht auf öffentlichen Zugang genehmigt das schwedische Grundrecht . Aber es ist kein Gesetz als solches, sondern ein Brauch oder ein Teil des kulturellen Erbes, das sich im Laufe der Jahre entwickelt und angenommen wurde.